Reiserecht Pauschalreisende sollen mehr Rechte erhalten

Straßburg · Urlauber sollen künftig mehr Schutz bei Pauschalreisen haben. Das soll nicht nur für Buchungen im Reisebüro, sondern auch im Internet gelten. Denn wer sich Flug und Hotel für seinen Urlaub aus Reiseportalen im Netz zusammenstellt, hat bisher nicht die gleichen Rechte wie Kunden, die einen Pauschalurlaub im Reisebüro buchen.

Der Grund: die jetzigen Regeln sind von 1990 und tragen veränderten Buchungsgewohnheiten noch nicht Rechnung. Das soll sich nun ändern. Das Europaparlament hat entsprechende Regeln gestern in erster Lesung verabschiedet. Die neue Definition der Pauschalreisen umfasst die meisten Arten der Reiseplanung, die aus verschiedenen Bausteinen (Flüge, Hotelbuchungen, Autovermietung) bestehen.

Reisende müssen zudem vor dem Abschluss eines Vertrags ausdrücklich darauf hingewiesen werden, wenn ihr Arrangement nicht als Pauschalreise gilt. Für letztere gelten folgende Rechte: Geht der Veranstalter während des Urlaubs pleite, müssen Pauschalurlaubern die Kosten für die Rückreise erstattet werden. Wenn möglich, sollten sie auch ihren Urlaub fortsetzen können, bevor sie nach Hause reisen.

Der Kaufpreis darf nach Vertragsabschluss nur erhöht werden, wenn besondere Gründe geltend gemacht werden können — zum Beispiel, wenn Steuern, Flughafengebühren oder Treibstoffkosten steigen. Bei nachträglichen Preiserhöhungen von mehr als acht Prozent sollen Kunden ein Recht auf ein vergleichbares Angebot oder Rückerstattung haben.

Für Bundesbürger ist das nicht unbedingt eine gute Nachricht. Denn deutsche Urlauber können derzeit schon bei Preiserhöhungen von mehr als fünf Prozent die Buchung stornieren. Die Veranstalter sollen die Flugzeiten nach Vertragsabschluss um nicht mehr als drei Stunden verschieben dürfen. Ist eine pünktliche Heimreise wegen "unvermeidbarer, außergewöhnlicher" Umstände nicht möglich, muss der Veranstalter die Kosten für den verlängerten Aufenthalt für höchstens fünf Nächte übernehmen und für eine angemessene Unterbringung sorgen.

Nur wenn der Reiseveranstalter die Unterbringung ausdrücklich nicht vornehmen kann oder will, kann der Reisende selbst buchen und erhält vom Veranstalter einen Betrag von bis zu 125 Euro pro Nacht für maximal fünf Nächte. Das Parlament muss nun noch mit den EU-Staaten einen Kompromiss finden. Die Gespräche beginnen voraussichtlich im Mai. Dem Deutschen Reiseverband (DRV) gehen die Pläne zu weit. Er droht mit Preiserhöhungen: "Gegen ein solches Risiko können sich Reiseveranstalter nicht versichern", erklärte der DRV.

(RP)
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