Pflicht nicht immer befolgt Ämter müssen Auskunft geben

Düsseldorf (RP). Längst sind auch Ämter und Behörden dem Servicegedanken verpflichtet. Qua Gesetz sollen sie jedem Bürger ihre Akten und internen Dienstanweisungen offenlegen, ohne dass der ein berechtigtes Interesse daran nachweisen muss.

Eine Ablehnung, etwa bei personenbezogenen Daten, hat die Verwaltung zu begründen. Der Antragsteller kann dagegen klagen. Im Bund regelt das ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Viele Länder — auch NRW — haben für ihre Behörden, für Stadtverwaltungen, Kreis- und Gemeindeämter vergleichbare Regelungen erlassen.

Das gilt indes manchmal nur in der Theorie. Tatsächlich treffen Fragesteller mitunter immer noch auf unwillige oder überforderte Mitarbeiter; in anderen Fällen erhalten sie gar keine oder stark eingeschränkte Auskünfte, weil sich Ämter auf angebliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen.

Rüge durch den Datenschutzbeauftragten

Das ist das Ergebnis einer ersten Bilanz des IFG durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz. Peter Schaar rügte namentlich das Bundesbauministerium und die Finanzverwaltungen. Der Datenschützer fordert zudem, dass Behörden deutlicher auf das Recht zur Akteneinsicht hinweisen. Bisher werde es eher zurückhaltend genutzt. Die Zahl der Auskunftsbegehren sei 2007 bereits wieder rückläufig gewesen.

Vor allem die Kosten schrecken. Zwar sollen mündliche und einfache Auskünfte gratis sein. Aber schon Kopien dürfen in Rechnung gestellt werden. Ist der Aufwand größer, etwa weil Teile von Akten die dem Datenschutz unterliegen, geschwärzt oder abgetrennt werden müssen, fallen zwischen 30 und 250 Euro, in Ausnahmefällen mehr als 500 Euro an.

Bereits ab Mai warten auf die Behörden neue Pflichten durch das bundesweite Verbraucherinformationsgesetz. Dann sollen Bürger auch Auskunft erhalten, ob es bei Kontrollen in ihrem Lieblingslokal schon Beanstandungen der Hygiene gab oder was einer Behörde über Schadstoffe in Kinderspielzeug bekannt ist. Die Absicht: Unternehmen, die gegen Gesetze verstoßen haben, sollen erkennbar werden.

Ans richtige Amt adressieren

Doch wer die große Transparenz erwartet, den bremst Roland Stuhr vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Anfragen müssten, um Erfolg zu haben, stets ans richtige Amt adressiert und korrekt formuliert werden. Dazu brauche es schon einige Kenntnisse des Behördenapparats. Außerdem könnten Unternehmen die Weitergabe vieler Informationen mit dem Verweis auf Betriebsgeheimnisse untersagen, monieren Verbraucherschützer.

Solange kein Gesetzesverstoß nachgewiesen ist oder Gesundheitsgefahren drohen, dürfte der Bürger vom Amt nur wenig erfahren. Ihm bleibe im Zweifel nur der beschwerliche und kostenträchtige Weg vors Verwaltungsgericht.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort