Umfrage Jeder Fünfte hatte schon Sex am Arbeitsplatz

München · Gut ein Fünftel der Männer in Deutschland hatte einer Umfrage zufolge schon Sex am Arbeitsplatz. Das Magazin "Playboy" hatte 1500 Männer online befragen lassen, von denen 22 Prozent eine Affäre bei der Arbeit zugaben.

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Foto: Ampnet/ Manfred Zimmermann

Von dieser Gruppe vergnügten sich 44 Prozent nur ein- bis zweimal in ihrer Firma. 15 Prozent gaben an, es mehr als zehnmal getan zu haben. Die Affäre im Job endete für 30 Prozent in einer Ehe oder festen Beziehung, bei neun Prozent besteht sie noch.

Acht Prozent bezahlten den Sex mit dem Verlust ihres Jobs. 17 Prozent litten unter dem Gerede der Kollegen, wie das Marktforschungsinstitut Mafo.de für das Magazin ermittelte.

15 Prozent der im Betrieb sexuell aktiven Männer verführten der Umfrage zufolge eine Vorgesetzte, 18 Prozent eine Auszubildende oder Praktikantin. 34 Prozent hatten Sex mit einer gleichgestellten Kollegin. Von Männern in der Altersgruppe zwischen 50 und 59, die meist schon länger im Berufsleben stehen, hatte demnach ein Drittel Sex am Arbeitsplatz. Bei den Männern zwischen 18 und 29 Jahren waren es 16 Prozent.

Sex ist Grund für Abmahnung

Doch beim Thema Sex am Arbeitsplatz hört bei Vorgesetzten meist der Spaß auf. Werden Arbeitnehmer am Arbeitsplatz beim Sex erwischt, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen. "Das stört die betriebliche Ordnung und ist nicht akzeptabel", sagte Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, dem dpa-Themendienst.

Eine Kündigung hält sie dagegen für unwahrscheinlich. "Normalerweise wird der Arbeitgeber es beim ersten Mal bei einem Warnschuss belassen." Das gelte zumindest für einverständlichen Sex zwischen Kollegen.

Problematisch ist die Affäre auch dann, wenn es sich bei der Sexpartnerin um eine Auszubildenden oder Praktikantin handelt. In so einem Fall kann selbst einmaliger Sex zur sofortigen Kündigung führen: "Das ist eine krasse Verletzung der Fürsorgepflicht und geht überhaupt nicht", erklärte Oberthür.

Ein Rauswurf drohe vor allem dann, wenn der Lehrling noch minderjährig ist. Denn ähnlich wie beim Lehrer-Schüler-Verhältnis stehe der Ausbilder im Verdacht, ein Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen. Ist der Sex nicht einvernehmlich, ist ebenfalls eine sofortige Kündigung die Folge. Allerdings sei es häufig schwierig, sexuelle Belästigung oder sogar eine Vergewaltigung nachzuweisen, so Oberthür.

Häufig stehe in so einem Fall Aussage gegen Aussage. Dennoch rät sie Betroffenen, sich sofort beim Chef oder Ausbilder zu beschweren. "In vielen Firmen ist man inzwischen sehr sensibel, was diese Dinge angeht", so Oberthür.

(dpa)
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