Chef darf "gutes Deutsch" fordern

Verlangt der Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung ein "sehr gutes Deutsch", ist das keine Diskriminierung. Es sei vielmehr ein Hinweis auf die Notwendigkeit für die Tätigkeit, so das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Az.: 2 Sa 171/11). Erst wenn zusätzliche Indizien vorliegen, könne von einer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft ausgegangen werden.

In dem konkreten Fall wurde in einer Anzeige ein Spezialist für Softwareentwicklung gesucht.

(RP)
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