Betriebsratsmitglied entlassen Kollegen geschlagen: fristlose Kündigung

Osnabrück/Berlin (RPO). Wer Kollegen schlägt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt auch, wenn sich der Streit auf einer Weihnachtsfeier außerhalb der Firma ereignete. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück, auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweist.

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Foto: ddp

In dem Fall hatte ein Mitarbeiter einen Kollegen auf der Weihnachtsfeier des Unternehmens geschlagen. Daraufhin wurde dem Mann fristlos gekündigt, der seit 24 Jahren dort arbeitete und Betriebsratsmitglied war. Er wandte dagegen ein, dass er volltrunken gewesen sei und außerhalb der Arbeitszeit und nicht im Betrieb handgreiflich geworden sei.

Das ließen die Richter aber nicht gelten. Die außerordentliche Kündigung sei gerechtfertigt, selbst wenn Dinge wie die lange Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden. Es sei es nicht zumutbar, den Mitarbeiter noch bis zum Ende der Kündigungsfrist zu beschäftigen.

Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht: Sie müssen Mitarbeiter vor Tätlichkeiten schützen. Es sei auch unerheblich, dass sich der Vorfall nicht während der Arbeitszeit und außerhalb des Betriebes ereignet habe. Denn bei einer Weihnachtsfeier handele es sich um eine betriebliche Veranstaltung. Und da der Mann keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe, sei auch nicht von einer Volltrunkenheit auszugehen.

(dpa/mais)
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