Umweltzonen 2010 Diese Autos müssen draußen bleiben

München (RPO). Ab 2010 zünden etliche Städte bei den Umweltzonen gewissermaßen die nächste Stufe. Der TÜV weist darauf hin, dass Fahrzeuge mit roter Plakette ab diesem Zeitpunkt in bestimmten Städten nicht mehr die jeweiligen Innenstädte befahren dürfen.

Was sich in Umweltzonen ab 2010 ändert
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Was sich in Umweltzonen ab 2010 ändert

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Foto: ddp

Zu den schärfsten Einschnitten kommt es in Berlin und Hannover. In beiden Städten dürfen mit der sogenannten Stufe 2 der Umweltzone nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Innenstadt einfahren. Auch in Frankfurt/Main kommt 2010 die Stufe 2, dort dürfen nach TÜV-Angaben allerdings Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette in die Innenstadt. Die gleiche Regel gilt künftig in München, dort aber erst ab Oktober 2010. In Stuttgart sollen ab Juli 2010 Fahrzeuge mit roter Plakette aus den Umweltzonen ausgesperrt werden.

Betroffen sind hauptsächlich die mehr als sechs Millionen Dieselfahrzeuge bundesweit. Ein generelles Aus also für ältere Selbstzünder? Das muss nicht sein. Viele Fahrzeuge können mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Und bis Ende des Jahres gibt es noch staatliche Förderungen.

Die Plaketten in grün, gelb und rot bezeichnen die Schadstoffgruppe des Fahrzeugs. Dabei gibt die Farbe nur Auskunft über die Einstufung des Autos. Aktuell darf man noch mit allen oder mindestens mit gelb und grün in die Umweltzonen einfahren.

Generell bekommen alle Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser eine grüne Plakette — sie fallen in die Schadstoffgruppe 4. Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 3 — Euro 3 — bekamen bisher eine gelbe Plakette. Die meisten dieser Autos können mit einem so genannten geschlossenen Rußpartikel-Filtersystem nachgerüstet werden — dafür gibt es grün auf die Scheibe. Das wird sogar steuerlich gefördert.

Es gibt aber Euro-3-Diesel, die nicht nachgerüstet werden können. Für solche Fahrzeuge kann in der Regel eine einjährige Ausnahmegenehmigung erwirkt werden. Dieselfahrzeuge, die bereits mit einem offenen Rußpartikel-Filtersystem von Euro 2 auf 3 - sprich von rot auf gelb - nachgerüstet wurden, dürfen zukünftig nur noch in Härtefällen in den Innenstädten bewegt werden — beispielweise wenn das Auto beruflich benötigt wird und die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

(tmn/RPO/kpl)
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