Einstweilige Verfügung aufgehoben iPhone bleibt fest in T-Mobile-Hand

Hamburg (RPO). Das iPhone darf weiter exklusiv vom Bonner Mobilfunkunternehmen T-Mobile vermarktet werden. Das entschied das Hamburger Landgericht am Dienstag. T-Mobile kündigte an, das entsperrte iPhone-Modell umgehend vom Markt zu nehmen.

 T-Mobile darf weiterhin exklusiv das iPhone vermarkten.

T-Mobile darf weiterhin exklusiv das iPhone vermarkten.

Foto: ddp, ddp

Das Multimedia-Handy gibt es demnach nur mit Vertragsbindung bei der Deutschen Telekom zu kaufen. T-Mobile kündigte am Dienstag nach der Gerichtsentscheidung an, das kurzfristig angebotene entsperrte iPhone von Apple nun wieder vom Markt zu nehmen.

Die Hamburger Richter hatten zuvor eine vom Telekom-Konkurrenten Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben, da unlauterer Wettbewerb oder Kartellrechtsverstöße durch die Vertragsbindung nicht erkennbar seien. Vodafone nannte die Verkaufskonditionen für das Kulthandy auch nach dem Urteil "verbraucherfeindlich und wettbewerbsschädlich".

Nach dem Richterspruch darf T-Mobile das Handy des US-Herstellers Apple weiterhin mit Zwei-Jahres-Vertrag und technischer Sperre verkaufen. "Wir waren stets von der Rechtmäßigkeit unseres Angebots überzeugt und sind auch weiterhin bereit, für dieses Vertriebsmodell zu kämpfen", erklärte der Sprecher der Geschäftsführung von T-Mobile Deutschland, Philipp Humm, in Bonn. T-Mobile werde nun das Angebot eines entsperrten iPhone "so schnell wie möglich" wieder einstellen. "Dieses Modell wurde uns aufgezwungen und entspricht in keiner Weise unseren Vorstellungen von einer kundenfreundlichen Komplettlösung."

Dem Bonner Konzern zufolge wird es das Kulthandy nur noch in Kombination mit einem Telekom-Vertrag geben. Nach dessen zweijähriger Laufzeit lasse es sich aber kostenlos für den Betrieb in anderen Netzen entsperren. T-Mobile wertete die Bestätigung des Gerichts für das mit Apple vereinbarte Vertriebsmodell als "ein Zeichen für die gesamte Mobilfunkbranche". Die Branche müsse "auf neuartige Geräte und Vertriebsmodelle setzen, um Wachstum zu erreichen".

Gegen das Urteil vom Dienstag kann Vodafone binnen eines Monats nach Zustellung Berufung einlegen. Das Unternehmen kündigte in Düsseldorf an, es werde nun "die Urteilsbegründung analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden". "Wenn es zukünftig rechtlich möglich ist, Handys in Deutschland mit derart restriktiven Netzsperren und Tarifbindungen zu verkaufen, so hält Vodafone das weiterhin für verbraucherfeindlich", erklärte der Telekom-Konkurrent.

Offen blieb zunächst, ob die Telekom im Zusammenhang des gerichtlichen Tauziehens um das iPhone vor Gericht Schadenersatz gegen Vodafone geltend macht. "Es ist noch viel zu früh, um über das Thema zu sprechen", sagte ein Telekom-Sprecher. Erst müsse eine "bestandskräftige Entscheidung" vorliegen. "Wir werden weiterhin prüfen und uns vorbehalten, Schadenersatz in maximaler Höhe zu stellen", fügte er hinzu. Die Höhe möglicher Forderungen an Vodafone sei noch nicht zu beziffern.

Die Telekom hatte gegen die von Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung vom 12. November Widerspruch eingelegt. Zugleich hatte sich das Unternehmen bereiterklärt, bis zur gerichtlichen Klärung das Gerät für 999 Euro auch entsperrt zu verkaufen. Mit Vertrag kostet das Gerät 399 Euro. Zusammen mit den monatlichen Gebühren summieren sich die Kosten eines iPhones je nach Vertrag auf Beträge zwischen 1600 und mehr als 2000 Euro für zwei Jahre. Nach eigenen Angaben hatte T-Mobile allein am 9. November, dem ersten Verkaufstag, 15.000 der Kulthandys abgesetzt.

(ap)
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