Familienpolitik Von der Leyen hält Elterngeld für verfassungskonform

Köln (rpo). Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) rechnet im Zusammenhang mit der Einführung des einkommensabhängigen Elterngeldes nicht mit einem Veto des Bundesverfassungsgerichts. Die Ministerin kündigte aber an, bei den Auswirkungen der Änderung für arbeitslose Alleinerziehende noch einmal genau nachzurechnen.

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Köln (rpo). Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) rechnet im Zusammenhang mit der Einführung des einkommensabhängigen Elterngeldes nicht mit einem Veto des Bundesverfassungsgerichts. Die Ministerin kündigte aber an, bei den Auswirkungen der Änderung für arbeitslose Alleinerziehende noch einmal genau nachzurechnen.

Es gebe inzwischen maßgebliche Stimmen, die die geplante Regelung für verfassungsgemäß halten, sagte von der Leyen am Dienstag im Deutschlandfunk. Dies sage einem auch schon der "gesunde Menschenverstand". Der Staat stärke mit dem Elterngeld jenen Vätern den Rücken, die gerne Elternzeit nehmen wollen, betonte die Ministerin.

Zum Vorwurf, alleinerziehende Nichterwerbstätige würden durch die Neuregelung weniger Geld erhalten, erwiderte von der Leyen, hier müsse noch genau gerechnet werden. Es sei aber wichtig, dass das Elternmindestgeld so konstruiert sei, dass vor allem Alleinerziehende nicht in das Arbeitslosengeld II fallen.

Die Berechnung des Elterngeldes soll sich nach Angaben von der Leyens bei kleinen Einkommen am gemeinsamen Einkommen des Paares orientieren. Diese soziale Komponente müsse sein, betonte sie. Bei mittleren und höheren Einkommen solle das Elterngeld hingegen den Einkommensverlust desjenigen Elternteils ersetzen, der zu Hause bleibt. Die Ministerin kündigte an, der Gesetzestext solle in zwei bis drei Monaten ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Das einkommensabhängige Elterngeld soll 2007 das derzeitige Erziehungsgeld ablösen. Die Eltern erhalten dann zwölf Monate lang 67 Prozent des vorherigen Nettoerwerbseinkommens bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 Euro. Das Elterngeld soll nur dann über volle zwölf Monate gezahlt werden, wenn der Vater des Kindes mindestens zwei Monate davon zu Hause bleibt. Ansonsten steht es nur für zehn Monate zur Verfügung.

(afp)
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