Todesprozess nach Wettrinken Wirt beteuert seine Unschuld

Berlin (RPO). Vor dem Landgericht in Berlin ist im Prozess um den Tod eines Schülers nach einem Wettrinken der Wirt als Zeuge gehört worden. Und dieser bekannte sich selbst für unschuldig. Es sei ein "bedauerlicher Unglücksfall" gewesen, so der Wirt.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

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Foto: ddp, ddp

In dem nichtöffentlichen Prozess vor einer Jugendkammer müssen sich vier Jugendliche im Alter von 17 bis 21 Jahren wegen Beihilfe zur Körperverletzung verantworten. Sie sollen dem 16-jährigen Lukas W. bei der tödlichen Trinkwette im Februar 2007 mehr als 45 Gläser Tequila serviert haben, während der Wirt vorwiegend Wasser trank. Der Junge war mit 4,8 Promille im Blut ins Koma gefallen und vier Wochen später gestorben. Dem 26 Jahre alten Wirt soll gesondert der Prozess gemacht werden.

Laut Anklage soll er die Jugendlichen angewiesen haben, ihm zunächst nur Wasser einzuschenken, um sich einen Vorteil zu verschaffen. In seiner Aussage als Zeuge betonte der Mann aber nach Angaben seines Anwalts Eckart Fleischmann, die Trinkwette sei von dem Jugendlichen initiiert worden. Zwischendurch habe der Wirt Lukas W. sogar ein Glas Wasser hingestellt, um das Trinkspiel zu beenden. Reue habe der Zeuge nicht gezeigt. "Er ist nicht danach gefragt worden, und hat auch selbst kein Bedauern geäußert."

Staatsanwalt Reinhard Albers bezeichnete die Aussage der Wirts in einer Verhandlungspause als wenig glaubhaft: "Möglicherweise bewegt er sich millimeterweise Richtung Wahrheit. Überzeugt hat er mich nicht." Für den Nachmittag waren die Plädoyers angekündigt, möglicherweise sollte auch ein Urteil gesprochen werden.

Die tödliche Trinkwette hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über Alkoholmissbrauch und ein Verbot der sogenannten Flatrate-Partys ausgelöst, bei denen für einen Festpreis unbegrenzt viel Alkohol getrunken werden kann.

(afp)
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