Geldstrafe Lehrer für Kinderporno-Besitz bestraft
Münster (RPO). Der Besitz von kinderpornografischen Schriften hat einem Lehrer aus Warendorf eine Geldstrafe eingebracht. Der 64-Jährige muss 5400 Euro Strafe zahlen. Das Landgericht Münster bestätigte am Dienstag in zweiter Instanz ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts.
29.04.2008
, 15:07 Uhr
Der Warendorfer hatte einen Freispruch erreichen wollen und dies damit begründet, dass es sich bei den Personen auf den Fotos nicht um Kinder, sondern schon um erwachsene Menschen handele. Der Staatsanwalt und der Richter waren jedoch überzeugt, dass auf den Bildern Kinder zu erkennen sind. Ihr Körperbau und auch die Kuscheltiere ließen daran keinen Zweifel.