Inzest bleibt strafbar Die verbotene Liebe von Patrick und Susan

Leipzig (RPO). Ihre Liebe steht unter Strafe. Ein Geschwisterpaar aus Sachsen ist am Donnerstag mit einer Klage gegen das Inzest-Verbot in Deutschland gescheitert. Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe bestätigten die bestehende Gesetzgebung. Der 31-jährige Patrick S. muss nun seine Haftstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren antreten.

 Patrick S. geht in zwei Wochen in Haft.

Patrick S. geht in zwei Wochen in Haft.

Foto: Idecon-Team, AP

Der Mann lebt seit mehr als sieben Jahre in einer Beziehung zu seiner Schwester Susan K.. Das Paar hat zusammen vier Kinder. Das Geschwisterpaar war nicht zusammen aufgewachsen und hatte sich erst nach Jahren kennen- und liebengelernt. Eine Liebe, die in Deutschland unter Strafe steht. Der 31-Jährige saß deshalb schon im Gefängnis, eine weitere Haftstrafe wurde zunächst ausgesetzt. Von den Kindern, einem Jungen und drei Mädchen, wurden dem Geschwisterpaar drei weggenommen, ihre jüngste Tochter lebt bei ihnen. Der Stoff, aus dem Tragödien sind, machte Schlagzeilen und stellte das uralte Inzestverbot auf den juristischen Prüfstand.

Die ungewöhnliche Liebesgeschichte nimmt im Jahr 2000 ihren Anfang. Damals sucht Patrick, der im Alter von vier Jahren zunächst ins Heim gekommen und dann adoptiert worden war, seine Mutter. Zum ersten Mal treffen sich der damals 24-Jährige und seine sieben Jahre jüngere Schwester. Kurz darauf stirbt überraschend die Mutter, und Patrick und Susan sind plötzlich auf sich allein gestellt. Die beiden jungen Menschen, die sich zueinander hingezogen fühlten, leben als Paar zusammen. 2001 kommt das erste Kind zur Welt, Eric. Später bekamen sie noch Sarah, Nancy und Sofia. Zwei der Kinder sind behindert.

Jugendamt gab Staatsanwaltschaft Tipp

Das Paar gerät von der ersten Schwangerschaft an in Konflikt mit Behörden. Eine Jugendamtsmitarbeiterin teilt der Staatsanwaltschaft mit, Susan habe ihr vom einvernehmlichen Verkehr mit ihrem Bruder berichtet. Auch wenn sie damit ein Schweigeversprechen bricht, glaubt sich die Frau im Recht. Bei einer polizeilichen Vernehmung hatte sie die Aussage verweigert. Auch zwei Jahre später ist es eine Jugendamtsmitarbeiterin, die die Ermittler auf eine erneute Schwangerschaft hinweist und erklärt, Patrick habe sich in einem vertraulichen Gespräch offenbart.

Patrick lässt sich sterilisieren

Der zu diesem Zeitpunkt 28-jährige Mann hat da schon eine Freiheitsstrafe in Plauen verbüßt. Vor Antritt der Haft hatte er sich sterilisieren lassen. Für seine Mitgefangenen gilt er als Perverser, er steht ganz unten in der Gefängnishierarchie. Patrick nimmt extrem ab, wird als suizidgefährdet in das Leipziger Haftkrankenhaus verlegt. Sicher belastet ihn auch, dass seine Schwester unterdessen ein weiteres Kind bekommen hat, diesmal mit einem 49-Jährigen aus ihrem Heimatort. Die kleine Safira lebt bei ihrem Vater, nachdem sich Susan wieder von ihm getrennt hat.

Nach der Haftentlassung kommen die Geschwister wieder zusammen. Aus dem eher ländlichen Zwenkau sind sie in die Anonymität der Großstadt geflohen, leben jetzt in Leipzig. Eigentlich hätte Patrick noch einen Rest der vom Leipziger Amtsgericht im November 2005 verhängten Freiheitsstrafe zu verbüßen. Ende Januar 2008 hat das Oberlandesgericht Dresden seine Revision gegen dieses Urteil verworfen. Patrick legte über den Anwalt Endrik Wilhelm Verfassungsbeschwerde ein, die Justiz setzte die Vollstreckung aus. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde am Donnerstag abgewiesen, nun muss Patrick S. wieder ins Gefängnis.

(ap)
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