Tödliche Vernachlässigung des Kindes Bewährungsstrafe für die Mutter

Bonn (RPO). Eine 35 Jahre alte Frau ist am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht wegen des Todes ihres schwerbehinderten neunjährigen Sohnes zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung der 8. Großen Strafkammer hat sich die Angeklagte der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht.

Ihre inzwischen 18-jährige Tochter wurde wegen Aussetzung und Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Auch ihre Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Mutter war im April 2009 mit einem weiteren Sohn nach Spanien gereist und hatte die Pflege des Neunjährigen ihrer Tochter überlassen. Die damals 17-Jährige hatte den umfangreichen Haushalt in Bad Münstereifel zu versorgen, zu dem neben dem behinderten Bruder weitere Geschwister sowie mehrere Tiere gehörten.

Der Neunjährige soll sich aufgrund seiner Behinderung auf dem Stand eines eineinhalbjährigen Kindes befunden haben. Er war laut Anklageschrift nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen oder sein Kinderbett zu verlassen. Seine Schwester soll die Windeln des Kindes nicht regelmäßig gewechselt haben, auch soll der Junge nicht ausreichend Nahrung und Flüssigkeit erhalten haben. Zuletzt hat er offenbar nur mit einer Windel bekleidet unter einem geöffneten Fenster gelegen.

Als das Kind am 12. April 2009 in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, starb es noch am selben Tag an Unterkühlung und Flüssigkeitsmangel sowie an einer Lungenentzündung.

Zum Prozessauftakt beteuerte die Mutter, ausreichend für die Versorgung des Kindes auch während ihrer Abwesenheit vorgesorgt zu haben. Erst am Tag ihrer Rückkehr habe sie von der dramatischen Situation bei sich zu Hause erfahren. Die Tochter gab an, mit der Versorgung der Familie völlig überfordert gewesen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Mutter dreieinhalb Jahre, für die Tochter zweieinhalb Jahre Haft beantragt. Die Verteidiger hatten für beide Angeklagte Freisprüche gefordert.

(DDP/born)
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