Unfreiwillig am Fallschirm: Mann erhält Schadenersatz

Münster (RP). Für einen unfreiwilligen Fallschirmsprung hat ein Mann aus dem Münsterland den Piloten mit Erfolg auf Schadenersatz verklagt. Das entschied das Landgericht Münster (Az.: 2 O 269/11). Der Familienvater hatte bei einem Fest im Jahr 2009 die Absprünge von anderen als Zuschauer vom Flugzeug aus verfolgen wollen.

Beim Landeanflug öffnete sich der Fallschirm, den er zum Schutz angelegt hatte. Er wurde aus dem Flugzeug gerissen, fiel 300 Meter tief auf einen Acker und erlitt dabei schwere Verletzungen. Die Höhe der Entschädigung wird noch verhandelt.

(RP)
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