Mönchengladbach Drei Männer wegen Kioskraubes vor Gericht

Mönchengladbach · Am Donnerstag mussten die drei Männer, 21, 24 und 41 Jahre alt, inzwischen am zweiten Prozesstag, erneut auf der Anklagebank vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts Platz nehmen.

Die Staatsanwältin wirft den Angeklagten, die aus Serbien stammen, schweren Raub vor. Am 16. Oktober 2014 sollen sie einen Kiosk in Mönchengladbach überfallen und dabei eine Registrierkasse mit etwa 725 Euro erbeutet haben. Aber die Angeklagten, die damals in der Wohnung eines Bekannten in Erkelenz übernachteten und dessen Fahrzeug benutzten, hatten Pech.

Ein 64-jähriger Zeuge beobachtete damals, wie ein grauer Pkw die Wickrather Straße befuhr und zwei Männer aus einem Kiosk wegliefen. Die zwei trugen eine Registrierkasse und stiegen dann in das Fahrzeug", so der Zeuge gestern. Der 64-Jährige merkte sich die Autokennzeichen und verständigte die Polizei. Die traf dann in der Wohnung des Pkw-Besitzers auf die drei Angeklagten.

An dem Oktobertag hielten sich zwei Freundinnen in einem Nebenraum des Kiosks auf. Eine 22-Jährige berichtete gestern, dass damals zwei Männer den Kiosk betreten hatten. Die 22-Jährige suchte nach einem Mülleimer und traf dabei auf die Eindringlinge. "Einer der Männer kam auf mich zu, hielt mir eine Pistole gegen die Stirn und rief "Raus, raus ", erinnerte sich die junge Frau.

Ihre Freundin habe sie weggezogen. Dann waren die Männer mit der Kasse verschwunden. Nach der Aussage der Opfer entschuldigten sich die drei Angeklagten gestern. Der 41-jährige Angeklagte hatte während des Überfalles draußen im Auto gesessen . Er habe nicht gewusst, dass da ein Raub stattfinden sollte. Und von einer Waffe wisse er auch nichts. Eine scharfe Waffe wurde später von der Polizei im Keller des Pkw-Besitzers gefunden.

Aber der Gastgeber der Angeklagten beteuerte vor Gericht, er besitze lediglich eine Spielzeugpistole. Die habe er in einem Mönchengladbacher Geschäft gekauft. Mit dem Raubüberfall auf den Kiosk habe er nichts zu tun. Auch der Kioskbetreiber konnte bei der Klärung des Falles nicht helfen. Er war zur Tatzeit einkaufen.

(RP)
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