Erreichung der Klimaziele: Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes
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Duisburg Regeln und Ausnahmen

Duisburg · Gaststätten und Cafés sind verpflichtet, Toiletten für ihre Gäste vorzuhalten. Bommann: "Grob über den Daumen kann man sagen, dass überall dort ein WC vorhanden sein muss, wo Tische und Stühle in Räumen stehen, in denen etwas verzehrt werden kann." Im Stehimbiss oder beim Bäcker, bei dem auch nur im Stehen ein Kaffee getrunken werden kann, muss wiederum keine Toilettenanlage für Kunden installiert sein.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Übersteigt die Gesamtgeschäftsfläche der Bäckerei, in der auch Kaffee getrunken und Kuchen gegessen werden kann, 50 Quadratmeter, dann muss es auch hier eine Kundentoilette geben. Das gleiche gilt für einen Imbiss, der Alkohol ausschenkt.

(RP)
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