Düsseldorf Lange Haftstrafe im Fenstersturz-Prozess gefordert

Düsseldorf · Zwischen Freispruch aus Mangel an Beweisen und elfeinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und Drogenhandels muss das Landgericht im Fenstersturz-Prozess entscheiden.

So gegensätzlich waren am Donnerstag die Plädoyers der Verteidigung sowie des Staatsanwalts und des Opfer-Anwalts. Laut Anklage soll ein 40-Jähriger im April seine 25-jährige Freundin im Streit um angebliche Drogengeschäfte an den Beinen gepackt und durch ein Fenster im zweiten Stock an der Rethelstraße rund sechs Meter in die Tiefe gestürzt haben.

Die Frau überlebte schwerverletzt, hat ihn als Täter benannt, dadurch auf die Anklagebank gebracht. Dort bestritt er die Tat und erklärte, die Frau habe nach einem wiederholten Gelddiebstahl wohl vor ihm flüchten wollen und sei deshalb aus dem Fenster gesprungen. Das Gericht hatte den Tatort aus Legosteinen nachgebaut, um den Fall mit Hilfe eines Gutachters zu rekonstruieren. Doch in einem Zwischenfazit hatte die Kammer dann erklärt, man könne nicht klären, ob die Frau freiwillig hinuntergesprungen sei - aber ihre späteren Aussagen hätten doch große Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit geweckt.

Der Staatsanwalt ging auch gestern von klaren Beweisen gegen den Angeklagten aus, forderte dessen Inhaftierung für elfeinhalb Jahre. Dessen Verteidigerin plädierte aber auf Freispruch. Das Urteil soll am Dienstag folgen.

(wuk)
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