Düsseldorf Neue Zweifel an der CO-Pipeline

Düsseldorf · Im Verfahren um die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns sorgte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag für zwei Überraschungen: Es lehnte eine weitere Prüfung der Erdbebensicherheit der Leitung ab und will bereits heute eine Entscheidung verkünden.

 Die Chancen der Bayer Material Science AG (BMS), die in der Region umstrittene Kohlenmonoxid(CO)-Pipeline rasch in Betrieb zu nehmen, sind seit deutlich gesunken.

Die Chancen der Bayer Material Science AG (BMS), die in der Region umstrittene Kohlenmonoxid(CO)-Pipeline rasch in Betrieb zu nehmen, sind seit deutlich gesunken.

Foto: dapd, dapd

Die Chancen der Bayer Material Science AG (BMS), die in der Region umstrittene Kohlenmonoxid(CO)-Pipeline rasch in Betrieb zu nehmen, sind seit gestern deutlich gesunken. Mit einem Paukenschlag eröffnete das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den zweiten Prozesstag um die 67 Kilometer lange, bisher nicht in Betrieb genommene Leitung.

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Winfried Schwerdtfeger lehnte es ab, die Frage, ob die CO-Pipeline erdbebensicher ist, inhaltlich weiter abzuprüfen und am Ende zu beantworten. Dies sei Aufgabe der genehmigenden Behörde, im konkreten Fall also der Düsseldorfer Bezirksregierung. Eine solche Prüfung gehöre in die Planfeststellung, nicht in einen Prozess. Am Abend schloss das Gericht ebenfalls überraschend die eigentlich auf fünf Tage angesetzte mündliche Verhandlung und lud für heute Mittag 14 Uhr zur Verkündung einer Entscheidung ein.

Bereits die Ansage des Gerichts vom Morgen hatte bei den Juristen der Bezirksregierung und der BMS für Unverständnis und helle Aufregung gesorgt. Denn die Chancen auf ein aus Sicht der Pipeline-Betreiber positives Urteil hatten sich bereits damit klar verschlechtert.

Nach Einschätzung von Prozessbeobachtern sind nun zwei Möglichkeiten wahrscheinlich: Entweder das Gericht erklärt die sogenannte Planfeststellung (Genehmigung) komplett für nicht rechtens oder aber es bringt ein neues, zusätzliches Planergänzungsverfahren auf den Weg. In ihm müsste die Düsseldorfer Bezirksregierung beim Thema Erdbebensicherheit noch genauere Prüfungen vornehmen. Ein mindestens einjähriges Verfahren mit neuen Fristen, Öffentlichkeitsbeteiligungen und Klageoptionen. Für Bayer bedeutet das: Die Pipeline, die das als Rohstoff für die Kunststoff-Produktion benötigte hochgiftige Kohlenmonoxid von Dormagen nach Uerdingen transportieren soll, rückt in immer weitere Ferne.

"Ich stelle fest, dass es sich um eine völlig neue Rechtsauffassung der Kammer handelt", sagte eine sichtlich konsternierte Bettina Keienburg, die als Fachanwältin für Verwaltungsrecht die Bezirksregierung vertritt. "Warum sprechen wir einen halben Tag über die Risiken bei durch Beben bedingte Bodenverflüssigungen, wenn wir bei diesem Thema gar kein Ergebnis in der Sache erzielen wollen?", fragte sie den vorsitzenden Richter.

Klar ist: BMS und Bezirksregierung hätten den Gerichtssaal lieber mit dem Attest einer uneingeschränkten Erdbebensicherheit der Pipeline verlassen. Die hält BMS ohnehin für längst belegt. Entsprechend versuchte der das Verfahren für BMS federführend begleitende Fachanwalt Herbert Posser, den vom Gericht bestellten Sachverständigen Jochen Schwarz entsprechende Aussagen zu entlocken.

Aus Sicht von BMS verfügt der Gutachter zur Beurteilung der Erdbebensicherheit bereits über alle notwendigen Unterlagen. Doch der Wissenschaftler vom Erdbebenzentrum der Bauhaus-Universität Weimar blieb hart. Die derzeit noch gelb und rot markierten Stellen für (Rest-)Risikozonen könnten erst dann auf grün (=risikolos) gestellt werden, wenn er bislang nicht vorgelegte Daten in seine Bewertung einbeziehen könne.

Bei der nun möglicherweise prozessentscheidenden Frage geht es im Kern darum, ob nach einem Beben sogenannte Bodenverflüssigungen (Grundwasser steigt an und macht den Boden zu einem Brei) zu einer Leckage oder gar einem Bruch der Pipeline führen könnten. Zwar machte Schwarz deutlich, dass ein Beben, wie es sich beispielsweise 1992 rund um Roermond ereignet habe, wahrscheinlich nicht zu solchen Schäden führt. Das könne jedoch bereits bei einer etwas höheren Stärke ganz anders aussehen.

Aufatmen durften BMS und die Bezirksregierung im zweiten Teil des gestrigen Verhandlungstages. Der ebenfalls vom Gericht bestellte Gutachter Professor Bernd Isecke von der Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM) attestierte der CO-Pipeline beim Thema Rostschutz über gute und überdurchschnittliche Standards zu verfügen. Dass es bei längerer Außenlagerung mal rostig aussehende Rohre gegeben haben soll, ändere daran nichts. "Denken Sie daran, wie rostig die Stahlstreben sind, die in Stahlbeton eingebaut werden. Das ändert an der Sicherheit des so entstandenen Gebäudes gar nichts."

(RP)
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