Fahrlässige Tötung: Bauingenieur verurteilt

Rund fünf Jahre nach dem Unfalltod eines Arbeiters (30), der im Kraftwerk Lausward Anfang 2006 von einem Röhrenpaket erschlagen worden war, hat das Landgericht gestern eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gegen den damaligen Bauingenieur bestätigt.

Der 61-Jährige hatte im ersten Prozess beim Amtsgericht auf Freispruch gedrängt. Doch dafür gab es aus Sicht der Berufungskammer keinerlei Anhaltspunkte. Das Urteil gegen ihn erging wegen fahrlässiger Tötung.

(RP)
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