Kostenlose Stornierungen Tausende Tunesien-Urlauber werden ausgeflogen

London/Potsdam (RPO). Die Unruhen in Tunesien erreichen die Urlauber. Reiseveranstalter Thomas Cook will Tausende Touristen ausfliegen. Veranstalter Tui plant dagegen bislang keine Rückholaktion. Beide Unternehmen bieten ihren Kunden kostenlose Umbuchungen und Stornierungen für Anreisen bis einschließlich 24. Januar an.

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Foto: AP

Man sehe zwar keine spezifischen Probleme für die Urlauber in dem nordafrikanischen Land, habe aber seinen Kunden angeboten, Tunesien zu verlassen, teilte Thomas Cook in London mit.

In Deutschland hingegen berief sich das Unternehmen auf die verschärften Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. "Noch heute werden mehrere Sondermaschinen nach Tunesien geschickt, um die rund 2000 deutschen Gäste von Thomas Cook abzuholen", teilte der Veranstalter mit.

Dass Thomas Cook alle Anreisen bis einschließlich Montag absagte und Gäste aus Tunesien herausholte, wollte der Deutsche Reiseverband (DRV) nicht kommentieren. Sprecher Torsten Schäfer in Berlin verwies auf die bestehenden Umbuchungs- und Stornomöglichkeiten, "alles andere sind Unternehmensentscheidungen".

Die Zahl der deutschen Reiseveranstaltergäste, die sich am Freitag in Tunesien aufhielten, bezifferte Schäfer auf "etwa 6000 bis 8000". Die von den Veranstaltern angebotene Möglichkeit, freiwillig nach Deutschland zurückzureisen, werde bisher "kaum in Anspruch genommen".

Wie viele Thomas-Cook-Gäste sich am Freitag entschieden - nun auf eigenes Risiko - in Tunesien zu bleiben, war am Nachmittag unklar. Die Veranstalter des Konzerns hatten bei allen Gästen den Reisevertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, erklärte Sprecher Mathias Brandes in Oberursel (Hessen).

Tui erklärte in Hannover, man sehe "momentan keine Veranlassung, deutsche Touristen aus den tunesischen Urlaubsgebieten gegen ihren Willen zurückzuholen", zumal das Auswärtige Amt in Berlin keine förmliche Reisewarnung ausgesprochen habe. Die Stimmung unter den Gästen sei "unverändert ruhig". Vorzeitige Abreisewünsche gebe es bislang keine, nötigenfalls würden aber auf Wunsch vorzeitige Rückflüge organisiert.

Kein Schadenersatz

Veranstalter müssen den Reisepreis erstatten, erklärte Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam am Donnerstag dem dpa-Themendienst. Darüber hinaus zu Schadensersatzzahlungen - zum Beispiel wegen entgangener Urlaubsfreuden - seien die Unternehmen dagegen nicht verpflichtet.

Müssen Reisende, die bereits in Tunesien sind, ausgeflogen werden, habe der Veranstalter die Rückkehr zu bezahlen, sagte Fischer-Volk. Mehrkosten, die zum Beispiel dadurch entstehen, dass der Rückflug teurer ist als der ursprünglich gebuchte, übernehmen Veranstalter und Urlauber jeweils zur Hälfte. Die bereits am Ort verbrachten Urlaubstage müsse der Reisende bezahlen.

Bereits seit Tagen kommt es in dem Land zu Protesten gegen die hohe Arbeitslosigkeit sowie die Regierung. Auch am Freitag gingen wieder Tausende Demonstranten in der Hauptstadt Tunis auf die Straße und forderten den Rücktritt von Präsident Zine el Abidine Ben Ali. Der Tourismus ist eine Hauptstütze der tunesischen Wirtschaft.

Das Auswärtige Amt in Berlin hatte am Donnerstag seinen Sicherheitshinweis zu dem nordafrikanischen Land verschärft und rät derzeit von "nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Tunesien" ab. Bei den jüngsten Unruhen im Land hat es zahlreiche Tote gegeben.

(tmn/mais)
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