Rechte Kein Schadensersatz bei Personalstreik am Flughafen

Potsdam/Frankfurt/Main (rpo). Wenn es auf Flughäfen zu Streiks kommt und Flüge ausfallen, haben Passagiere schlechte Karten. Denn in solchen Fällen sind die Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Kosten für Hotels oder verpasste Anschlussflüge zu übernehmen.

"Wenn das Bord- oder Bodenpersonal streikt, dann ist das höhere Gewalt", sagte Sabine Fischer, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, am Freitag in Potsdam. Ein solcher Streik sei kein Verschulden der Fluggesellschaft. Am Donnerstag hatten Beschäftigte auf dem Londoner Flughafen Heathrow in großer Zahl die Arbeit niedergelegt. Dadurch konnten Tausende Passagiere ihre Reise nicht fortsetzen.

Die Airlines haben lediglich eine Organisationspflicht. "Das heißt, sie müssen alles Mögliche tun, um die Passagiere anderweitig zu befördern und die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten", erläutert die Fachfrau. Auch wenn ein Hotel organisiert wird, müssen die Kosten dafür meist vom Passagier selbst getragen werden.

Anders verhält es sich jedoch bei den Streiks in Heathrow, von denen rund 70 000 Fluggäste betroffen sind. "British Airways hat insgesamt 4000 Passagiere in Hotels vermittelt und Essenspakete und -gutscheine an die Wartenden verteilt", erklärt Anja Barghoorn, stellvertretende Pressesprecherin von British Airways in Frankfurt. Die Kosten wurden von der Fluggesellschaft übernommen. Verpasste Anschlussflüge wurden umgebucht oder das Flugticket erstattet.

Auch eine solche Erstattung ist aber nicht die Regel, sagt Fischer. Wenn der Anschlussflug stattgefunden hat, muss mit der entsprechenden Fluggesellschaft verhandelt werden. Nur wenn sich diese kulant zeigt, wird der Flugpreis anteilig erstattet.

(gms)
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