Baden-Württemberg Einbürgerungstest weiter mit Gesinnungsfragen
Hamburg (RPO). Baden-Württemberg hält an seinen Plänen fest: Ausländer, die in diesem Bundesland die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, sollen nach dem Willen des Landesinnenministeriums künftig zwei Einbürgerungstests absolvieren.
Baden-Württemberg werde an seinem schon bei der Einführung 2006 umstrittenen "Gesprächsleitfaden für Einwanderungsbehörden" festhalten, sagte Ministeriumssprecher Günter Loos dem Internetmagazin "Spiegel Online".
Damit müssten die Ausländer in Baden-Württemberg auch nach der Einführung eines bundesweit einheitlichen Verfahrens Fragen nach ihrer Gesinnung beantworten. Das Verfahren habe sich bewährt und sei "eine gute Ergänzung zum bundesweiten Test, der ja nur das Wissen der Bewerber überprüft", erklärte Loos.
Bislang wird das Einbürgerungsverfahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Mit der Einbürgerungsverordnung, die das Bundeskabinett voraussichtlich im Juli verabschieden wird, sollte es ab dem 1. September erstmals einen bundesweit einheitlichen Einbürgerungstest geben.