Gericht hält 30-Jährigen für gefährlich Vanessas Mörder muss in Sicherungsverwahrung

Augsburg · Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa muss in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Dies entschied die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg am Donnerstag nach monatelangen Verhandlungen. Damit gab das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt.

 Vanessas Mörder Michael W. sitzt im Augsburger Landgericht hinter einer Schutzwand aus Glas (Archiv-Foto vom 05. Februar 2003).

Vanessas Mörder Michael W. sitzt im Augsburger Landgericht hinter einer Schutzwand aus Glas (Archiv-Foto vom 05. Februar 2003).

Foto: dapd, Johannes Simon

Bei dem heute 30-Jährigen bestehe weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte, sagte der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch. Verkleidet mit einer Totenkopfmaske hatte der damals 19-jährige Täter im Jahr 2002 in Gersthofen bei Augsburg Vanessa in ihrem Kinderzimmer erstochen.

Der Verurteilte habe Gutachten zufolge große emotionale und soziale Defizite, sagte Richter Hoesch. Er fühle sich fremd in der realen Welt und ziehe sich daher in eine Fantasiewelt zurück. Die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Haft hat der 30-Jährige bereits verbüßt. Das Motiv für seine Tat ist bis heute unklar.

Täter wollte nur mit einem Gutachter sprechen

Der Prozess zur Sicherungsverwahrung hatte sich über knapp neun Monate hingezogen. Die Entscheidung der Richter wurde dadurch erschwert, dass der Täter nur mit einem Gutachter hatte sprechen wollen. Anderen Sachverständigen gegenüber verweigerte er sich. Die Kammer ließ ihre Kritik daran deutlich durchblicken. Der Täter habe das Recht dazu, sagte Richter Hoesch, obwohl es "politisch fragwürdig" sein möge, ihm solche weitgehenden Rechte zuzubilligen, wenn es um eine so wichtige Prognose gehe. Auch habe der Verurteilte seine Ärzte nicht umfassend von der Schweigepflicht entbunden.

In etwa fünf Jahren könne der Täter möglicherweise entlassen und unter Aufsicht gestellt werden - wenn er an der Therapie engagiert mitwirke, sagte Hoesch. Die Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung sind äußerst streng. Bis Mitte kommenden Jahres muss der Gesetzgeber die Sicherungsverwahrung neu regeln.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anwalt Adam Ahmed kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Er hatte sich dafür eingesetzt, dass der Täter freikommt. Allerdings habe das Urteil weder ihn noch den Täter überrascht, sagte Ahmed.

Vanessas Mutter: "Ich hab's so nicht erwartet"

Vanessas Mutter äußerte sich im Anschluss an die Verhandlung hingegen erstaunt: "Ich hab's so nicht erwartet." Sie sei über den Ausgang sehr froh, da der Täter auf diese Weise eine intensive Therapie machen könne. "Ich bewundere den Mut der Richter zu diesem Urteil, weil die Gesetzeslage sehr schwierig ist."

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist äußerst umstritten. Seit das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für grundgesetzwidrig erklärt hat, ist die Möglichkeit zudem stark eingeschränkt. Eine Neuregelung wird erst zum 1. Juni 2013 in Kraft treten.

(APD)
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