Magdeburg "Thor Steinar"-Laden muss schließen

Naumburg/Magdeburg (RPO). Die bei Rechtsradikalen sehr beliebte Marke "Thor Steinar" darf nicht länger in einem Geschäft im Magdeburger Hundertwasser-Haus verkauft werden. Das Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg wies in seinem am Dienstag verkündeten Urteil die Berufung des Mieters zurück, der in dem Geschäft namens "Narvik" seit Juli 2007 diese Textilien verkauft.

 Die bei Rechtsradikalen sehr beliebte Marke "Thor Steinar" darf nicht länger verkauft werden.

Die bei Rechtsradikalen sehr beliebte Marke "Thor Steinar" darf nicht länger verkauft werden.

Foto: ddp, ddp

Die fünfte Zivilkammer des Magdeburger Landgerichts hatte am 13. Februar einer Räumungsklage des katholischen Siedlungswerks St. Gertrud als Vermieter stattgegeben. Der "Narvik"-Inhaber habe den Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags über sein Warenangebot "arglistig getäuscht", hieß es zur Begründung.

In einer Sortimentsliste sei die Markenbezeichnung "Thor Steinar" nicht aufgetaucht, obwohl der Laden nahezu ausschließlich Kleidung dieser Marke anbiete. Der Mieter war gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Der 9. Zivilsenat des OLG befand nun, der Mieter wäre verpflichtet gewesen, bei der Anmietung des Geschäftes die Vermieterin darüber zu informieren, dass er Waren der Marke "Thor Steinar" dort verkaufen wolle.

In Berlin war der Inhaber des "Thor Steinar"-Ladens Protex vor zwei Wochen von einer Zivilkammer des Landgerichts zur Räumung des Geschäfts verurteilt worden. In Hamburg wurde Anfang Oktober nach Protesten und gewaltsamen Auseinandersetzungen ein gleicher Laden geschlossen. In Leipzig soll am 13. November am Landgericht eine Entscheidung über eine mögliche Schließung eines Ladens der Bekleidungsmarke "Thor Steinar" fallen.

(afp)
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