Trotz Ende der Energieeinsparverordnung Warum Mönchengladbachs Wahrzeichen weiter dunkel bleiben

Mönchengladbach · Obwohl die Energieeinsparverordnung des Bundes am 15. April endet, knipst Mönchengladbach im Gegensatz zu anderen Städten vorerst nicht wieder das Licht an Denkmälern an. Warum das so ist und wie die NEW in den Schwimmbädern vorgeht.

 Das Gladbacher Münster am Abteiberg wird auch weiterhin nachts nicht beleuchtet.

Das Gladbacher Münster am Abteiberg wird auch weiterhin nachts nicht beleuchtet.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Die Wahrzeichen in Mönchengladbach sind seit einem Jahr nicht mehr beleuchtet. Normalerweise erstrahlen das Gladbacher Münster und andere markante Bauwerke ab Oktober bei Dunkelheit im Licht der Spots. Darauf verzichtete die Stadt aber diesmal, weil die Energieeinsparverordnung des Bundes dies als Folge des Krieges in der Ukraine und damit verbundenen Sorgen vor Energiemangel ohnehin verboten hat. Nun läuft die Verordnung am 15. April aus. Für die Beleuchtung der Wahrzeichen bedeutet das aber: nichts. „Im Zeitraum vom 1. April bis 30. September ist die Außenbeleuchtung an den Gebäuden in Mönchengladbach auch in ,normalen‘ Zeiten nicht angeschaltet. Insofern bleibt die Außenbeleuchtung auch dieses Jahr bis mindestens Ende September aus“, teilt ein Stadtsprecher auf Anfrage mit. „Ob auch im kommenden Winter auf die Beleuchtung verzichtet wird, muss zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit von der dann gegeben Energiesituation entschieden werden.“