2000 Euro Buße verhängt Ekel-Zustände in City-Lokal

Düsseldorf · Eine Made in der Restaurantküche, einen offenen Mehlsack mit Motten und Spinnweben sowie Fußbodenroste mit zentimeterdicker Schmutzkruste. Von Zigarettenkippen und Mäusekot ganz zu schweigen: Diese überraschenden Entdeckungen von Kontrolleuren in einem Speiselokal in der Innenstadt von Düsseldorf waren vor einem Jahr nicht nur geeignet, Ekel bei Kunden hervorzurufen.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

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Foto: ddp, ddp

Sie hatten für einen 40-jährigen Geschäftsführer des Lokals gestern auch ein gerichtliches Nachspiel. 5000 Euro sollte der Mann wegen der damals unhaltbaren Zustände zahlen. Aber er protestierte dagegen: Er sei nur einer von zwei Geschäftsführern, und er habe sich allein um den kaufmännischen Bereich zu kümmern.

Sein Kollege jedoch (gegen den ebenfalls 5000 Euro Strafe verhängt worden waren) sei für das Restaurant und die Küche zuständig, sei damals aber gerade in Urlaub gewesen. Völlig entlasten konnte sich der 40-Jährige damit im Gerichtsprozess nicht. Aber immerhin stellte das Gericht das Verfahren gegen eine Zahlung von 2000 Euro Bußgeld ein. Zumal es bei unterschiedlichen Nachkontrollen in diesem Betrieb keine Klagen mehr von Kontrolleuren gab.

(RP)
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