Schadenersatz für unwürdige Zellen NRW zahlt 115.000 Euro an Häftlinge
Düsseldorf · Das Land NRW musste vergangenes Jahr 114.715,44 Euro an 84 Häftlinge auszahlen, die wegen ihrer angeblich menschenunwürdigen Unterbringung Schadenersatz eingefordert haben. Dabei hat das Land in den vergangenen Jahren bereits in Renovierungen investiert.
Die Daten gehen aus noch unveröffentlichten Unterlagen des NRW-Justizministeriums hervor, die morgen dem Rechtsausschuss des Landtages vorgelegt werden sollen. Inklusive der Verfahrenskosten beträgt der Schaden für das Land 204.718 Euro.
Den Unterlagen zufolge wurden 33 Verfahren vor Gericht ausgetragen, in weiteren 51 Fällen hat das Land sich mit den Häftlingen außergerichtlich verglichen. "Das Schadenersatzbegehren wird in nahezu allen Fällen auf die Behauptung gestützt, dass die Unterbringung - zumeist mit mehreren Gefangenen zusammen - in einem zu kleinen Haftraum erfolgt sei und beziehungsweise oder die Sanitäreinrichtungen nicht separat vom übrigen Haftraum getrennt gewesen seien", heißt es in dem Papier.
Nach Angaben eines Sprechers will das Land ab diesem Jahr innerhalb von zehn Jahren 545 Millionen Euro in die Verbesserung der Haftbedingungen investieren. Derzeit sind in NRW 16.000 Menschen in 36 Gefängnissen inhaftiert.
Die Ansprüche der Häftlinge an ihre Verwahrung sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2002 deutlich gestiegen. Inzwischen ist eine Haftunterbringung "dann als menschenunwürdig und damit als eine entschädigungspflichtige Amtspflichtverletzung anzusehen, wenn dem Gefangenen in einem Einzel- oder Gemeinschaftsraum weniger als fünf Quadratmeter für sich zur Verfügung stehen", erklärt das Ministerium in der Ausschussvorlage. Gleiches gilt, wenn die Toilette von einem Gemeinschaftshaftraum nicht ausreichend getrennt ist.
NRW hat seit 2002 kontinuierlich in den Haftkomfort investiert. In der Folge sind die Folgekosten für Schadenersatz von 893.000 Euro im Jahr 2011 auf zuletzt 204.718 Euro kontinuierlich zurückgegangen.