Urteil des Landgerichts Köln EMS-Kunden haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld bei Muskelkater

Köln · EMS-Training liegt voll im Trend. Anfänger und Neugierige müssen durchaus nach den ersten Einheiten mit Muskelkater rechnen. Dafür gibt es aber laut einem Urteil kein Anrecht auf Schmerzensgeld.

 EMS-Training (Symbolbild).

EMS-Training (Symbolbild).

Foto: dpa, leo sja ve

Ein mehrtägiger Muskelkater in Verbindung mit zweitägigen Belastungskopfschmerzen rechtfertige kein Schmerzensgeld, urteilten die Richter des Landgerichts Köln (AZ: 18 O 73/16). In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung wiesen die Richter die Forderung nach 5.500 Euro Schmerzensgeld zurück und stellten klar, dass es sich um eine Beeinträchtigung handele, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten und hinzunehmen sei.

Zudem habe ein Sachverständiger festgestellt, dass bei der Klägerin, trotz eines durch die elektrischen Impulse erhöhten Enzymwertes, keinerlei Gefahr für ein Nierenversagen bestand, erklärte das Gericht. Die von der Frau beanstandeten dauerhaften Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Schlafstörungen seien nicht auf das EMS-Training zurückzuführen.

(felt/epd)
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