Rentner verlor 12.000 Euro Sparkasse nach Lehman-Pleite nicht haftbar

Frankfurt/Main (RPO). Schlechte Nachrichten für Besitzer von Lehman-Papieren: Die Frankfurter Sparkasse muss Anlegern Verluste durch wertlos gewordene Lehman-Zertifikate nicht ersetzen. Das Landgericht in Frankfurt am Main wies am Freitag die Schadensersatzklage eines Rentnerpaars ab, das auf Empfehlung der Sparkasse Anfang 2007 für 12 000 Euro Anlagepapiere der US-Investmentbank Lehman Brothers gekauft hatte.

Die Betroffenen der Lehman-Pleite
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Foto: AFP

Im September 2008 ging die Bank in Insolvenz, die Zertifikate sind seither wertlos. Die Kläger wollen in Berufung gehen. Haben sie Erfolg, könnte auf Finanzinstitute, die Lehman-Zertifikate empfohlen haben, eine Flut von Forderungen zukommen.

Das von Banken und Anlegern mit Spannung erwartete Urteil spricht Institute, die ihren Kunden nach Beratung Lehman-Zertifikate verkauft haben, von einer Haftung frei, dürfte aber erst nach höherinstanzlichen Entscheidungen rechtskräftig werden. Die Frankfurter Sparkasse habe wegen der hohen Verkaufsprovision - zehn Prozent auf das Einlagekapital - ein besonderes Interesse an der Veräußerung der US-Papiere gehabt und deswegen über Risiken nicht ausreichend informiert, hatte das Ehepaar aus Bad Soden vor Gericht geltend gemacht.

Im Sommer 2006 schlossen die Eheleute mit der Sparkasse einen Beratervertrag, weil sie 12 000 Euro anlegen wollten. Das Institut händigte ihnen einen achtseitigen Flyer aus, in dem - das war vor Gericht unstrittig - die Vorteile von Lehman-Zertifikaten umfangreich beschrieben wurden, die Risiken nur knapp. Danach erhielten die Anlagewilligen mehrfach Anrufe von einem Berater der Sparkasse. Die Zeichnungsfrist für die Papiere laufe bald ab, eine Entscheidung sei nötig.

Im Januar 2007 legte das Rentnerpaar das Geld in den empfohlenen Papieren an, im September 2008 war Lehman insolvent. Die Pleite der US-Investmentbank sei nicht vorhersehbar gewesen, begründete das Gericht jetzt seine Entscheidung. Die Sparkassenbroschüre habe außerdem den Hinweis erhalten, die Rückzahlung der Einlage "hängt von der Bonität des Emittenten ab". Lehman-Zertifikate, so das Gericht, hätten angesichts der Entwicklung der Kurse als "relativ sicher" gelten können.

Die von Banken und Sparkassen vielfach empfohlenen und verkauften Lehman-Zertifikate stellten Anlegern eine ungewöhnlich ertragreiche Rendite von zehn Prozent in Aussicht. Gleichzeitig sicherten sie den Instituten eine hohe Verkaufsprovision, die aus dem Kapital der Anleger gezahlt wurde. Der mit der Sparkasse geschlossene Beratervertrag hätte es den Eheleuten jederzeit ermöglicht, sich über die Zertifikate genauer zu informieren, beschied das Gericht den Klägern.

Deren Anwalt hatte vor Gericht argumentiert, dass die Sparkasse ihrem Beratungsauftrag selbst aktiver hätte nachkommen müssen. Wegen der Provision habe das Institut darauf verzichtet. Als Vertreter der Kläger kündigte er nun einen Gang durch die Instanzen an.

Zur Urteilsverkündung waren in Frankfurt zahlreiche betroffene Anleger erschienen. "Meine Mutter hat mit den Zertifikaten 80 000 Euro verloren", sagte etwa ein Frankfurter Gärtnermeister, der zur Urteilsbegründung gekommen war. Die 71-Jährige habe fast ihr ganzes Geld verloren. "Es sollte ihre Alterversorgung sein, und sie hat sich von der Frankfurter Sparkasse beraten lassen", sagte der Mann erbost nach der Entscheidung.

(afp)
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