Auslandseinsätze der Bundeswehr Die Grenzen der Verteidigung

Die Bundeswehr zur internationalen Interventionstruppe umzubauen, wäre verfassungswidrig.

Diese Grenzen zieht das Grundgesetz bei Einsätzen der Bundeswehr
Foto: dpa/Michael Kappeler

Ziemlich genau sieben Jahre ist es nun her, dass der letzte sozialdemokratische Verteidigungsminister starb. Vor dem geistigen Auge sieht man ihn auf dem Motorrad sitzen, aber es ist dann doch etwas anderes, das von ihm bleibt. Ende 2001 hatte die rot-grüne Bundesregierung unter dem bisher letzten sozialdemokratischen Kanzler Gerhard Schröder beschlossen, Soldaten der Bundeswehr nach Afghanistan zu entsenden. Und Peter Struck, Schröders knorriger Verteidigungsminister, begründete dies mit einem Satz, der den Urheber überlebt hat. Er sagte: „Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird heute auch am Hindukusch verteidigt.“