U-Bahn-Schubser Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Gefängnis

München (RPO). Ein 70-Jähriger hatte im Juni 2008 in München eine 13-Jährige gegen eine einfahrende U-Bahn geschubst. Die Staatsanwaltschaft fordert eine fünfjährige Gefängnisstrafe, die Verteidigung dagegen verweist auf die frühe Entschuldigung des Täters.

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Foto: AP

Für seinen Angriff auf eine 13-Jährige soll der Münchner "U-Bahn-Schubser" nach Ansicht der Staatsanwaltschaft fünf Jahre ins Gefängnis. Sie wirft ihm versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Der 70 Jahre alte Angeklagte habe heimtückisch gehandelt und den Tod des damals 13-jährigen Opfers billigend in Kauf genommen, sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur am Freitag in seinem Plädoyer. "Es war eine Wahnsinnstat, die aber nicht von einem Wahnsinnigen begangen wurde."

Verteidiger Peter Guttmann plädierte hingegen auf gefährliche Körperverletzung und forderte eine Bewährungsstrafe nach Ermessen des Gerichts. Das Urteil soll am Mittwoch fallen.

Der Rentner Ludwig D. hatte im Juni 2008 ein 13 Jahre altes Mädchen in München gegen eine einfahrende U-Bahn geschubst. Das Opfer geriet zwar zwischen zwei Waggons, wurde aber zurück auf den Bahnsteig geschleudert und überlebte die Attacke mit Prellungen. Der Mann hatte in seinem Geständnis erklärt, er habe sich von einer Gruppe Jugendlicher bedrängt gefühlt und Angst bekommen. Zugleich hatte er beteuert, er habe das Mädchen weder verletzen noch töten wollen.

Staatsanwalt Lafleur bezweifelte, dass der Angeklagte das Mädchen aus Furcht gestoßen hat. Der Rentner habe sich schlicht über die herumalbernden Jugendlichen geärgert: "Es hätte jeden treffen können, der öffentliche Verkehrsmittel benutzt." Lafleur warf dem Rentner vor, er habe sich nicht eingestanden, das Mädchen aus Verärgerung geschubst zu haben.

Verteidiger verweist auf "Augenblicksversagen"

Der außergewöhnliche Fall verlange nach einer außergewöhnlichen Bestrafung, erklärte der Staatsanwalt. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er sich früh entschuldigt und bereits 10.000 Euro an sein Opfer gezahlt habe. Der 70-Jährige reagiere besonders sensibel auf seine Haft und sei zudem noch nie straffällig geworden, sagte Lafleur. Deshalb sei die Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung nach fünf Jahren Haft deutlich unter der Höchststrafe von 15 Jahren geblieben.

Der Verteidiger des Rentners bestritt den Vorwurf des versuchten Mordes. Es habe sich bei der Tat um ein "Augenblicksversagen" gehandelt. Als alter Mensch sei der Angeklagte besonders dünnhäutig, erklärte der Anwalt. Der 70-Jährige habe subjektiv Angst empfunden, obwohl es keinen Grund dazu gegeben habe. Weil er wenige Sekunden vor der Tat angerempelt worden sei, sei der Angeklagte zusätzlich in Furcht verfallen.

"Irgendwo in seinem Gehirn kam ein falscher Befehl", sagte Verteidiger Guttmann. Der Dimension seines Handels sei sich der Rentner nicht bewusst gewesen. Bei der Bemessung der Strafe solle das Gericht das Alter des Angeklagten und sein bisher rechtschaffenes Leben berücksichtigen. Der angeklagte Rentner selbst brach in seinem Schlusswort in Tränen aus und entschuldigte sich nochmals für die Tat.

D. war nach der Tat in die U-Bahn gestiegen und weggefahren. Der Rentner war auf den Bildern einer Überwachungskamera von einem ehemaligen Nachbarn identifiziert worden. Auch der Rempler selbst war aufgezeichnet worden.

(AP)
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