Görlitz Schulschwänzerin muss ins Gefängnis

Görlitz (RPO). Das Amtsgericht Görlitz hat eine 16-Jährige zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt, weil sie wiederholt die Schule geschwänzt hat. Das Mädchen hatte fast einen Monat lang unentschuldigt gefehlt. Ihre Haftstrafe muss sie in den Sommerferien verbüßen.

 Nicht alle Schüler sind so gesittet.

Nicht alle Schüler sind so gesittet.

Foto: dpa, gms

Zu der Jugendarreststrafe wurde sie vom Amtsgericht Görlitz bereits am 13. Dezember 2006 verurteilt, wie der zuständige Richter Andreas Pech am Mittwoch der Nachrichtenagentur ddp in Görlitz sagte. Die Schülerin habe mehrere Möglichkeiten ausgeschlagen, um die Strafe abzuwenden, begründete Pech das von ihm verhängte Strafmaß.

Seinen Angaben zufolge hatte das von der Schule eingeschaltete Ordnungsamt in Görlitz zunächst mehrere Bußgelder gegen die Familie verhängt. Die Schülerin habe sich daraufhin zwar bereit erklärt, anstelle der Geldstrafe insgesamt 37 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten, die dafür vorgesehenen Fristen jedoch verstreichen lassen. Daraufhin habe das Ordnungsamt im November 2006 einen "Ungehorsamsarrest" beantragt.

Bei einem anschließenden Gerichtstermin habe das Mädchen die Notwendigkeit des Schulbesuchs immer noch nicht erkannt und stattdessen die Lehrer für ihr Fehlen verantwortlich gemacht, betonte Pech. Er sei zudem während der Verhandlung zu der Einschätzung gelangt, dass die Eltern dem Verhalten ihrer Tochter machtlos gegenüberstehen.

Der Richter fügte hinzu, im vergangenen Jahr bereits zwei weitere Schüler zu einer jeweils einwöchigen Arreststrafe verurteilt zu haben. Dem sächsischen Kultusministerium waren diese Fälle nach Angaben einer Sprecherin bislang nicht bekannt.

Laut Ministerium wurden im Jahr 2005 im Freistaat insgesamt 6016 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Verletzung der Schulpflicht eingeleitet.

(afp)
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