Urteil Facebook unterliegt erneut vor Gericht gegen Verbraucherzentralen

Berlin · Facebook ist am Freitag im Berufungsverfahren gegen die Verbraucherzentralen erneut gescheitert. Wie das Kammergericht Berlin mitteilte, bestätigte es am Freitag ein Urteil des Landgerichts Berlin vom März 2012.

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Foto: afp, Ed Jones

Dabei ging es unter anderem um die Nutzerrechte bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte und um die Information, die neue Nutzer bei ihrer Registrierung in dem sozialen Netzwerk erhalten.

Das Landgericht hatte vor knapp zwei Jahren auf Klage von Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Verbraucherverbänden entschieden, dass Facebook Ireland Limited Freundschaftsanfragen nicht ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers versenden darf. Außerdem sollte Facebook bei den Hinweisen nachbessern, die neue Nutzer bei ihrer Registrierung erhalten. Sie sollten deutlicher darauf hingewiesen werden, dass Facebook beim Anklicken der Funktion "Freunde finden" E-Mail-Adressen aus einer vorhandenen Adressdatei importiert und an diese Adressen Freundschaftsanfragen sendet.

Außerdem hatte das Gericht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinien sowie einzelne Vertragsklauseln unter anderem zur Nutzung von IP-Inhalten und Werbung moniert. Facebook hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Eine Revision gegen das Urteil des Kammergerichts wurde laut einer Sprecherin nicht zugelassen.

(AFP)
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