EU-Kommission lässt Impfstoff zu Was die Astrazeneca-Entscheidung bedeutet

Die EU-Behörde gibt grünes Licht für Astrazeneca - betont aber, dass der Impfstoff kaum an Älteren erprobt wurde. Nun soll womöglich medizinisches Personal zuerst geimpft werden. Am Abend erteilte dann die EU-Kommission die Zulassung des Präparates.

 Der Impfstoff von Astrazeneca.

Der Impfstoff von Astrazeneca.

Foto: AP/Gareth Fuller

Der dritte Impfstoff kommt: Die EU-Zulassungsbehörde Ema gibt grünes Licht für den Impfstoff von Astrazeneca. Sie empfahl am Freitag eine bedingte Zulassung ab 18 Jahren. Eine Altersobergrenze nannte die Ema überraschenderweise nicht. Das hatten Experten erwartet. Die Behörde wies aber darauf hin, dass es noch nicht genügend Daten über die Wirksamkeit bei älteren Menschen gebe, um zu beurteilen, wie effektiv der Impfstoff bei diesen sei. Damit wird es nun den Staaten überlassen, an wen sie ihn verteilen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) in Deutschland hat bereits am Donnerstag von der Verwendung bei Menschen über 65 Jahre abgeraten - wegen der unklaren Datenlage. Die Impfverordnung erlässt das Bundesgesundheitsministerium, das sich an den Empfehlungen der Stiko orientiert. Am Freitagabend ließ die EU-Kommission dann auch den Astrazeneca-Impfstoff zu. Das teilte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Kurzbotschaftendienst Twitter mit. Die Brüsseler Behörde folgte damit der Empfehlung der EU-Arzneimittelbehörde EMA, den Impfstoff für Personen ab 18 Jahren ohne Altersbeschränkung zuzulassen.