Entscheidung des Kreises Heinsberg einkassiert Windrad-Urteil mit großen Folgen

Analyse | Erkelenz/Hückelhoven · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Entscheidung des Kreises Heinsberg einkassiert, vor Houverath kein weiteres Windrad bauen zu lassen. Nun könnte keine 600 Meter vor dem Dorf eine weitere Anlage entstehen – es könnte ein Präzedenzfall werden.

 Zu sehen ist eines der drei Windräder, die bereits an der A46 und vor Houverath (im Hintergrund) stehen. Ein weiteres wird wohl hinzukommen.

Zu sehen ist eines der drei Windräder, die bereits an der A46 und vor Houverath (im Hintergrund) stehen. Ein weiteres wird wohl hinzukommen.

Foto: Ruth Klapproth

Es war zunächst nur eine Randnotiz – doch sie könnte weitreichende Folgen haben. Nachdem der Kreis Heinsberg als zuständige Genehmigungsbehörde dem Bau einer vierten Windkraftanlage an der A46 im Hückelhovener Norden eine Absage erteilt hat, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster diese Entscheidung nun zurückgewiesen. Geklagt hatte eine Gesellschaft, die in dem Windpark eine weitere Anlage errichten will – nur knapp 600 Meter vom Erkelenzer Dorf Houverath entfernt. „Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat weiteren Prüfungsbedarf in diesem Fall gesehen und den Ablehnungsbescheid des Kreises Heinsberg aufgehoben“, erklärt Dirk Rauschenberg, Sprecher des OVG auf Anfrage.