Dinslaken Versuchter Mord aus "pathologischer Verliebtheit"?

Dinslaken · Die Befragung einer Sachverständigen nahm im Prozess um den versuchten Mord an einer Dinslakenerin am 24. Dezember vergangenen Jahres gestern viel Zeit in Anspruch. Damals sollen ein 29-jähriger Malaye und eine 15-jährige Dinslakenerin gemeinsam versucht haben, die 45 Jahre alte Mutter des Mädchens in einer Wohnung an der Schillerstraße zu erdrosseln.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte viele Fragen. Fast alles drehte sich darum, ob der Angeklagte, der aus Malaysia nach Deutschland geflogen sein soll, um zu töten, aufgrund sozialer Defizite nicht ausreichend emotional integriert war. Der Verteidiger sprach von pathologischer Verliebtheit, die möglicherweise auf "fehlender Erlebniswelt" beruhe. Eine langjährige Partnerschaft habe er nicht gekannt, daher könne er sich in die im Internet aufkeimende Beziehung mit der 15-Jährigen unverhältnismäßig hineingesteigert haben. Die Sachverständige hatte ihr Gutachten größtenteils auf den ein halbes Jahr währenden Chatverlauf der beiden Angeklagten gestützt. Im Chatverlauf, so der Anwalt weiter, seien Dinge zur Sprache gekommen, die nicht alltäglich sind. So zum Beispiel, dass der 29-Jährige sich in die Welt des Spiels so hineinsteigerte, dass sogar Irreales ihn zur Verzweiflung trieb. Diese Leere und Verzweiflung sei gut zu erkennen und nicht nachvollziehbar gewesen. Auch habe er aufgrund der Zeitverschiebung den Tag zur Nacht machen müssen, um mit der Schülerin Kontakt zu halten. Für ihn gebe es zu viele Fragezeichen, um sich ein klares Bild machen zu können. Die Sachverständige begründete die Flucht des Mannes in die Computerwelt weniger mit sozialer Ausgrenzung als mit zu viel Zeit. Er habe an einer schweren Krankheit gelitten und aufgehört zu studieren. Eine Gelegenheit, sich anders abzulenken, habe es kaum gegeben. Auch habe sie nicht den Eindruck gehabt, dass der 29-Jährige ein unsicherer Mensch ist. Man könne von psychischer Stabilität sprechen. Eine nennenswerte Abweichung von anderen Menschen seines Alters sei nicht zu erkennen. Die 15-Jährige sagte auch gestern auf Nachfrage des Richters, dass sie sich immer noch an vieles nicht erinnern könne. Die Verhandlung wird am 31. Oktober fortgesetzt.

(BL)
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