Entscheidung des OVG in Münster Ohne Masernimpfung keine Betreuung

Münster/Erkelenz · Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied im Fall eines Dreijährigen. Eine Kita in Erkelenz darf seine Betreuung verweigern. Nach Angaben der Stadt Erkelenz läuft das Verfahren bereits seit Oktober 2020.

 Eine Kita in Erkelenz darf die Betreuung eines Kindes verweigern, wenn es nicht gegen Masern geimpft ist: Mit einem solchen Fall bekam es das Oberverwaltungsgericht zu tun.

Eine Kita in Erkelenz darf die Betreuung eines Kindes verweigern, wenn es nicht gegen Masern geimpft ist: Mit einem solchen Fall bekam es das Oberverwaltungsgericht zu tun.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Eine Kita kann eine Betreuung verweigern, wenn der verpflichtende Nachweis einer Masernschutzimpfung oder einer Unverträglichkeit des Kindes gegen eine solche Immunisierung fehlt. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht im Fall eines dreijährigen Jungen mit Eilbeschluss klargestellt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt. Eine Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft in Erkelenz hatte die Betreuung abgelehnt. Das OVG gab der Einrichtung recht. Die Eltern des Kindes konnten weder einen Impfschutz vorweisen noch ein ärztliches Zeugnis, das eine Kontraindikation gegen die Impfung medizinisch ausreichend belegen konnte, wie es am Dienstag zur Begründung heiß.