Lebensart Die Zukunft sorgenfrei genießen

Auch im Alter von 50plus kann es Sinn machen, neue Versicherungsverträge abzuschließen.

 Versicherungsexperte Horst Pawlik (l.) rät, sich möglichst rasch Gedanken über die ­persönliche Ruhestandsplanung zu machen.

Versicherungsexperte Horst Pawlik (l.) rät, sich möglichst rasch Gedanken über die ­persönliche Ruhestandsplanung zu machen.

Foto: Detlef Ilgner

Die Aussichten sind gut! Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt stetig an, und das Leben im wohlverdienten Ruhestand wird wahrscheinlich länger dauern als jemals zuvor. "Wer dann nicht nur gesundheitlich fit, sondern auch materiell auf der sorgenfreien Seite sein möchte, sollte frühzeitig mit seiner ganz persönlichen ­finanziellen Ruhestandsplanung beginnen", rät Versicherungsexperte Horst Pawlik, Vorstand im Regionalverband West des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Denn im Gegenzug zur höheren Lebenserwartung sinke das Rentenniveau, und auch bei der Gesundheitsvorsorge sei langfristig nur noch eine Basisabsicherung zu erwarten. Darum, so Horst Pawlik weiter, kann es auch im Alter von 50plus durchaus noch Sinn machen, neue Versicherungsverträge abzuschließen. Zumal die staatlichen Förderprogramme einen entsprechenden Gestaltungsspielraum bieten.

Arbeitnehmer haben zunächst zwei Optionen: die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente. Beide garantieren ab dem Renteneintritt monatliche Rentenzahlungen bis zum Lebensende. Naheliegend ist zunächst die betriebliche Altersvorsorge: Diese wird direkt aus dem Bruttogehalt gespeist und vermindert damit die monatlich zu zahlende Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. "Man tut etwas für seine eigene finanzielle Zukunft und spart heute schon Steuern und Sozialversicherungs-Beiträge", betont Horst Pawlik.

Bei der zweiten Option, beim "Riestern", belohnt der Staat die Altersvorsorgesparer mit jährlichen Zulagen von 154 Euro sowie weiteren für Kinder in Höhe von 185 Euro. Außerdem können Aufwendungen für die Riester-Rente beim Einkommenssteuer­nachweis über den Sonderausgabenabzug steuermindernd geltend gemacht werden. Für Selbstständige bietet sich die Basis-Rente, auch "Rürup-Rente" genannt, an.

Auch bei dieser fördert der Staat die Altersvorsorge, jedoch nicht durch eine direkte Zulage, sondern über Steuervorteile. So können 2018 bis zu 80 Prozent des eingezahlten Kapitals in eine Basisrente steuermindernd wirken. "Wenn man um die 50 ist, wird es höchste Zeit zur notwendigen Vorsorge. Der Faktor Zeit ist wichtig, um sichere Renditen zu erzielen; Risikovarianten verbieten sich hier", weiß Horst Pawlik.

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