Corona-Beschränkungen Urteil zu 2G lässt Handel in NRW hoffen

Düsseldorf · In Niedersachsen sind die Corona-Regeln, nach denen nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften haben, vor Gericht gescheitert. In Nordrhein-Westfalen wird nächste Woche entschieden.

 Ein Mann geht in einem Kaufhaus zur 2G-Kontrolle am Eingang (Symbolfoto).

Ein Mann geht in einem Kaufhaus zur 2G-Kontrolle am Eingang (Symbolfoto).

Foto: dpa/Oliver Berg

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu den 2G-Regeln im niedersächsischen Einzelhandel hofft die Branche auf ähnliche Entscheidungen in anderen Bundesländern. „Wir begrüßen das Urteil aus Lüneburg. Es bestätigt unsere grundsätzlichen Bedenken zu 2G im Handel. Wir wollen das Problem nicht kleinreden, aber die Infektionswahrscheinlichkeit in den Geschäften ist nun mal gering, und die Maskenpflicht ist ein wirksames Mittel, um die Pandemie zu bekämpfen“, sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, unserer Redaktion. Durch 2G werde massiv in die Grundrechte der Händler eingegriffen. „Für so etwas sind die Hürden hoch, und wenn die Kausalität nicht gegeben ist, dann ist das unverhältnismäßig“, sagte Achten.