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Wohnen im Rhein-Kreis Neuss Immobilien und Grund im Kreis immer teurer

Rhein-Kreis · Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss legt seinen Marktbericht 2022 für insgesamt sieben Kommunen vor. Neuss hat einen eigenen Bericht. Was sind die Erkenntnisse beim Blick auf die Zahlen?

 Die Preise von Immobilien steigen weiter an.

Die Preise von Immobilien steigen weiter an.

Foto: dpa-tmn/Tobias Hase

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die anhaltend hohe Nachfrage nach Immobilien und Bauland hat die Preise für unbebaute Grundstücke des individuellen Wohnungsbaus im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um rund 20 Prozent steigen lassen. Das geht aus dem Grundstücksmarktbericht 2022 hervor, den der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss erarbeitet hat. Erfasst sind hierin Daten für sieben kreisangehörige Kommunen. Die Stadt Neuss hat einen eigenen Gutachterausschuss, der die Preise ermittelt. Auch in der Quirinus-Stadt sind die Preise deutlich gestiegen – für Grundstücke mit ein- und zweigeschossiger Bebauung haben die Bodenrichtwerte um durchschnittlich 19 Prozent zugelegt. Das geht aus dem entsprechenden Marktbericht für Neuss hervor. Und: Ein Jahr zuvor gab es bereits einen Preisanstieg von 15 Prozent.

 Auf der Grundlage der Bodenrichtwerte beschließt der Gutachterausschuss gebietstypische Werte als Übersicht über die Bodenrichtwerte (§ 37 GrundWertVO NRW). Diese werden von der Bezirksregierung in einer Übersicht zusammengestellt und im Amtsblatt veröffentlicht. Auf der Grundlage der ermittelten Bodenrichtwerte hat der Gutachterausschuss gebietstypische Werte für Wohnen und Gewerbe als Übersicht über die Bodenrichtwerte beschlossen. Sie unterteilen sich in der jeweiligen Stadt / Gemeinde in gute, mittlere und mäßige Lagen. Die Werte sind in EUR pro m² ausgewiesen und beziehen sich auf einen erschließungsfreien Zustand. Als Hinweis sei erwähnt, dass es Bodenrichtwerte gibt, die über denen der guten Lage liegen. Für Gewerbe wurde jeweils der jüngste Jahrgang angegeben, da auf diesem Sektor kaum Preisänderungen zu verzeichnen sind.

Auf der Grundlage der Bodenrichtwerte beschließt der Gutachterausschuss gebietstypische Werte als Übersicht über die Bodenrichtwerte (§ 37 GrundWertVO NRW). Diese werden von der Bezirksregierung in einer Übersicht zusammengestellt und im Amtsblatt veröffentlicht. Auf der Grundlage der ermittelten Bodenrichtwerte hat der Gutachterausschuss gebietstypische Werte für Wohnen und Gewerbe als Übersicht über die Bodenrichtwerte beschlossen. Sie unterteilen sich in der jeweiligen Stadt / Gemeinde in gute, mittlere und mäßige Lagen. Die Werte sind in EUR pro m² ausgewiesen und beziehen sich auf einen erschließungsfreien Zustand. Als Hinweis sei erwähnt, dass es Bodenrichtwerte gibt, die über denen der guten Lage liegen. Für Gewerbe wurde jeweils der jüngste Jahrgang angegeben, da auf diesem Sektor kaum Preisänderungen zu verzeichnen sind.

Foto: boris.nrw.de/Rhein-Kreis