WermelskirchenRichtigstellung
Am 09.11.2012 haben wir über den Rechtsstreit des Krankenhauses Wermelskirchen gegen Prof. Buchholz vor dem Arbeitsgericht Solingen berichtet. Darin wurde erwähnt, dass Herr Prof. Buchholz erfolglos gegen die Teilung der Chirurgie geklagt habe. Hierzu stellen wir richtig: