Amtsgericht Wermelskirchen 24-Jährige wegen Geldwäsche-Vorwurfs vor Gericht

Wermelskirchen · Die junge Frau aus Rumänien hatte die Anklage nur auf Deutsch bekommen. Daher musste ein neuer Termin für die Verhandlung gemacht werden.

Geldwäsche – das ist eher ein Vorwurf, den man entweder mit mafiösen Strukturen verbindet oder aber mit der sogenannten Hochfinanz. Dass man aber auch im Kleinen dafür vor Gericht landen kann, musste eine 24-jährige Frau aus Wermelskirchen nun feststellen. Wobei sie sich des Vorwurfs gar nicht wirklich bewusst zu sein schien, wie sich im Verlauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht herausstellte. Da die junge Frau neben Rumänisch nur Englisch sprach, war ein Übersetzer bestellt worden, der für eine reibungslose Verständigung sorgte. Konkret ging es im Vorwurf der Staatsanwaltschaft darum, dass im Februar des Vorjahres ein Betrag in Höhe von rund 4500 Euro auf einem Konto der Angeklagten eingegangen sei, den sie in die Kryptowährung Bitcoin umwandeln und dann auf ein sogenanntes Bitcoin-Konto einzahlen sollte. Der Vorwurf lautete daher auf „leichtfertige Geldwäsche“.