Urteil am 14. Januar Wehrhahn-Anschlag - Verhandlung über Freispruch für Neusser

Neuss/Karlsruhe · Knapp zweieinhalb Jahre nach dem Freispruch des lange als Attentäter Verdächtigen hoffen die Opfer des Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlags womöglich vergeblich auf eine Neuauflage des Prozesses.

 Eine Gedenktafel in Düsseldorf erinnert an den  Wehrhahn-Anschlag vor 20 Jahren.

Eine Gedenktafel in Düsseldorf erinnert an den Wehrhahn-Anschlag vor 20 Jahren.

Foto: dpa/Martin Gerten

Es war eine Tat, die Düsseldorf am 27. Juli 2000 als erste Meldung in die Tagesschau katapultierte: An diesem Tag war am S-Bahnhaltepunkt Wehrhahn eine Rohrbombe explodiert. Zehn Sprachschüler vorwiegend jüdischen Glaubens wurden schwer oder lebensgefährlich verletzt, eine Frau verlor ihr ungeborenes Baby. Unter Verdacht geriet damals schnell ein Neusser Rechtsradikaler. Erst Anfang 2018 war er wegen des Anschlags in Düsseldorf vor Gericht gestellt und später freigesprochen worden. Seit Donnerstag muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen – die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte Revision gegen den Freispruch eingelegt. Am 14. Januar soll das Urteil verkündet werden. Aktuell spricht alles dafür, dass der Freispruch Bestand haben dürfte.