Kommunalaufsicht schreitet ein Eislaufen: Kreis zeigt Monheim wegen Corona die Rote Karte

Monheim · Eine Woche nach Eröffnung der Eislaufbahn vorm Rathaus ist schon wieder Schluss. Nur Schulklassen dürfen weiter die Schlittschuhe anziehen. Die Stadt will es jetzt auf dem Rechtsweg versuchen.

 Die Eislaufbahn in Monheim darf jetzt nur noch von Schulklassen genutzt werden.

Die Eislaufbahn in Monheim darf jetzt nur noch von Schulklassen genutzt werden.

Foto: Spekowius, Thomas

MONHEIM Es war wohl nur ein kurzes Vergnüngen für die Monheimer Kinder. Nach der Eröffnung der kleinen Eisfläche vor dem Rathaus Ende vergangener Woche hat der Kreis Mettmann die Stadt am Mittwochabend angewiesen, den Betrieb ab sofort zu unterbinden. Seit Donnerstag dürfen nur noch Schulklassen im Rahmen des Sportunterrichts ihre Runden auf dem Eis drehen. Für Bürgermeister Daniel Zimmermann (Peto) eine unverständliche Reaktion der Kommunalaufsicht. Die Stadt habe ein Konzept vorgelegt, wonach nur Mädchen und Jungen bis 14 Jahre die Bahn nutzen durften – wie auf einem Spielplatz. Und die Zahl sei auf 20 Kinder begrenzt worden. Außerdem sei die Laufzeit jeweils auf eine Stunde festgelegt gewesen. Ein Security-Dienst habe dafür gesorgt, dass die Abstände in der Warteschlange eingehalten wurden. Dann habe man sogar noch einmal Entgegenkommen gezeigt und nachjustiert. „Wir haben der Kreisverwaltung angeboten, dass im 20-minütigen Wechsel Mitglieder nur eines Hausstandes auf der Fläche laufen“, sagt der Bürgermeister, und er führt weiter aus: „Das ist doch das Non-Plus-Ultra, um den Infektionsschutz zu gewährleisten.“ Zimmermann ist sich sicher: „Es geht dem Kreis nur ums Prinzip, nicht um den Infektionsschutz.“ Das letzte Wort ist seiner Meinung nach noch nicht gesprochen: „Wir stellen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf.“ Mit der Entscheidung wird ab der kommenden Woche gerechnet. Die Kreisverwaltung in Mettmann hat sich mit der Bezirksregierung und dem Gesundheitsministerium des Landes abgestimmt, erläutert Sprecherin Daniela Hitzemann die Position der Kommunalaufsicht. Am Abend des 2. Dezember sei die Monheimer Verwaltung angewiesen worden, „unverzüglich den Betrieb der Eislaufbahn . . . zu unterbinden – soweit es sich nicht um eine Nutzung im Rahmen des Schulsports handelt“. Begründet wird die Entscheidung damit, dass es sich bei der Bahn weder um einen Spielplatz noch um eine Sportanlage für den Individualsport handele, sondern um eine Freizeiteinrichtung. Die dürfe aber nach der Corona-Schutzverordnung nicht betrieben werden. Ausgenommensei lediglich der Sportunterricht. Der Monheimer Bürgermeister bedauert, niemand der Verantwortlichen beim Kreis habe sich die Situation vor Ort angesehen, um sich selber ein Bild zu machen. Glücklicherweise seien die Eislauftermine für die Schulen bis zu den Ferien gesichert. Daniel Zimmermann hofft auf eine Ausnahmegenehmigung, damit es in den Weihnachtsferien für alle Kinder weitergehen darf. Sollte das Gericht anders entscheiden, werde man ein solches Urteil natürlich akzeptieren.