Auto-UrteilKein Vollkasko-Schutz für völlig Betrunkene
Schwer betrunkene Autofahrer können bei einem Auto-Unfall ihren Vollkasko-Schutz wegen grober Fahrlässigkeit verlieren und bleiben dann auf dem eigenen Schaden völlig sitzen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.