UrteilAuf Parkplätzen nicht immer "rechts vor links"
Auf Parkplätzen gelten besondere Vorfahrtsregeln. So gilt die Regel "rechts vor links" nicht immer. Denn auf den größeren Zufahrten haben immer die Vorfahrt vor anderen Fahrern, die von ihrem Parkplatz kommen. So das Urteil des Kammergerichts Berlin hervor.