Alle Gesundheit-Artikel vom 29. Juni 2011
Auf Parkplätzen nicht immer "rechts vor links"
Auf Parkplätzen nicht immer "rechts vor links"

UrteilAuf Parkplätzen nicht immer "rechts vor links"

Auf Parkplätzen gelten besondere Vorfahrtsregeln. So gilt die Regel "rechts vor links" nicht immer. Denn auf den größeren Zufahrten haben immer die Vorfahrt vor anderen Fahrern, die von ihrem Parkplatz kommen. So das Urteil des Kammergerichts Berlin hervor.

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Sonnenbrillen schützen nicht nur vor neugierigen Blicken, sondern sind ein wichtiger Schutz für die Augen. UV-Strahlung setzt den Augen zu und kann akute oder chronische Schäden verursachen.