"Beute" im Wert von 28 CentKeine Kündigung wegen drei Schrauben
Weil er seinem früheren Kollegen drei Schrauben im Wert von 28 Cent schenkte, sollte einem Betriebsratsvorsitzenden fristlos gekündigt worden. Das Arbeitsgericht Bonn verhinderte nun die Entlassung.