Alle Arbeitsrecht-Artikel vom 05. Januar 2011
Keine Kündigung wegen drei Schrauben
Keine Kündigung wegen drei Schrauben

"Beute" im Wert von 28 CentKeine Kündigung wegen drei Schrauben

Weil er seinem früheren Kollegen drei Schrauben im Wert von 28 Cent schenkte, sollte einem Betriebsratsvorsitzenden fristlos gekündigt worden. Das Arbeitsgericht Bonn verhinderte nun die Entlassung.