Berufssportler haften nicht für Arbeitsunfälle
UrteilBerufssportler haften nicht für Arbeitsunfälle
Verletzt ein Arbeitnehmer einen Kollegen, haftet er dafür in der Regel nicht. Nur wenn die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt wurde, muss der Arbeitnehmer mit Folgen rechnen. Das gilt auch bei Berufssportlern.