Alle Arbeitsrecht-Artikel vom 03. Januar 2013
Berufssportler haften nicht für Arbeitsunfälle

UrteilBerufssportler haften nicht für Arbeitsunfälle

Verletzt ein Arbeitnehmer einen Kollegen, haftet er dafür in der Regel nicht. Nur wenn die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt wurde, muss der Arbeitnehmer mit Folgen rechnen. Das gilt auch bei Berufssportlern.

Auch beförderte Reinigungskraft muss putzen
Auch beförderte Reinigungskraft muss putzen

UrteilAuch beförderte Reinigungskraft muss putzen

Ein Chef kann von Reinigungskräften auch dann noch Putzarbeiten verlangen, wenn er sie zu Mitverantwortlichen befördert hat. Denn welche Tätigkeiten der Beschäftigte ausüben muss, bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber.