Alle Arbeitsrecht-Artikel vom 23. Januar 2012
Öffnen von E-Mails kann Dienstunfall sein
Öffnen von E-Mails kann Dienstunfall sein

Urteil zu Porno-InhaltÖffnen von E-Mails kann Dienstunfall sein

Das Öffnen einer E-Mail mit pornografischem Inhalt kann ein Dienstunfall sein. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 23 K 5235/07), auf die die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.