Urteil zu Porno-InhaltÖffnen von E-Mails kann Dienstunfall sein
Das Öffnen einer E-Mail mit pornografischem Inhalt kann ein Dienstunfall sein. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 23 K 5235/07), auf die die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.