ArbeitsrechtBei Arbeitszeitbetrug ist Kündigung ohne Abmahnung möglich
Arbeitszeitbetrug gilt als eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Wer dabei erwischt wird, muss deshalb mit einer Kündigung rechnen - auch ohne vorherige Abmahnung. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.