Mein Geld (1/12) Was Sie über Girokontogebühren und Negativzinsen wissen müssen

Serie | Düsseldorf · Im ersten Teil unserer Geld-Serie geht es um Themen, die Bankkunden verärgern: Negativzinsen und Girokontogebühren. Sie sollten Geschäftsbedingungen genau prüfen.

 Eine Girokonto-Karte (Symbolfoto).

Eine Girokonto-Karte (Symbolfoto).

Foto: dpa/Fabian Sommer

Die anhaltende Niedrigzinsphase hat das Sparen schwerer gemacht. Nicht nur, weil die sicher verzinste Geldanlage meist keine Rendite mehr bringt, sondern auch, weil Verbraucher bei Hunderten Banken und Sparkassen sogenannte Verwahrentgelte für die Aufbewahrung ihres Ersparten zahlen müssen. Der jüngsten Auswertung des Verbraucherportals Biallo zufolge sind es deutschlandweit 561 Institute. Dabei ist umstritten, ob sie das dürfen. In zwei Fällen – am Landgericht Berlin (Az.: 16 O 43/21) und am Landgricht Düsseldorf (Az.: 12 O 34/21) – haben Gerichte entschieden, dass Negativzinsen auf Bankguthaben nicht zulässig seien, da das Aufbewahren von Geld keine zusätzliche Leistung der Geldhäuser darstelle. Das Landgericht Leipzig hielt die Einführung von Verwahrentgelten dageben für rechtens (Az.: 5 O 640/20), solange dies mit dem Kunden so vereinbart sei. Am Ende wird das eine Frage für den Bundesgerichtshof (BGH).